Vorbemerkungen

Der Erfüllung unserer Makleraufträge widmen wir uns mit Sorgfalt und in unparteilicher Wahrnehmung der Interessen unserer Auftraggeber. Unsere Tätigkeit erfolgt im Rahmen der §§ 652 ff des BGB, der allgemein anerkannten kaufmännischen Grundsätze und Usancen unter Einhaltung der Standesregeln unseres Berufsstandes. Unsere Tätigkeit ist auf den Nachweis oder/und die Vermittlung von Verträgen gerichtet. Unsere Maklerprovision ist verdient, sofern durch unsere Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit ein Vertrag zustande kommt.

Wenn wir zusätzlich dem rechtsgeschäftlichen Verkehr mit unseren Auftraggebern „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ zugrunde legen, so geschieht dies in Ausfüllung und Ausgestaltung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und unter strikter Wahrung des gerechten Ausgleichs der gegenseitigen Rechte und Pflichten mit dem Ziel der Rationalisierung des Geschäftsablaufes.

§1

Es gilt der im Inserat oder Exposé genannte Provisionssatz. Sofern nicht anders vereinbart ist, beträgt die Maklerprovision

a) An- und Verkauf von Haus- und Grundbesitz und von Eigentumswohnungen, berechnet vom vertraglich vereinbarten Gesamtkaufpreis, d.h. von allen dem Verkäufer versprochenen Leistungen: vom Käufer 3,57 % inkl. MwSt.;

b) Bei Projekten / Werklieferungsverträgen / GU-Generalübernehmerverträgen o. ä. vom Auftraggeber 3,57 % inkl. MwSt.;

c ) Erbbaurechte vom Grundstückswert und etwa bestehenden Aufbauten berechnet: vom Erbbaunehmer 3,57 % inkl. MwSt.;

d ) Vorkaufsrecht, berechnet vom Verkehrswert des Objektes, vom Berechtigten 1,19 % inkl. MwSt.;

§2

Bei Vermietungen und Verpachtungen , zahlbar vom Mieter / Pächter einschließlich der heutigen gesetzlichen Mehrwertsteuer:

a ) Bei erfolgreichem Mietvertragsabschluss durch unsere Nachweis-/ und/oder Vermittlungstätigkeit beträgt die vom Mieter zu zahlende Provision bei Mietvertragslaufzeiten von bis zu 3 Jahren 2,38 Monatsmieten, von bis zu 5 Jahren 3,57 Monatsmieten und von mehr als 5 Jahren 4,76 Monatsmieten, jeweils inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

b ) Dem Mieter eingeräumte Option(en) auf Verlängerung des Mietvertrages wird / werden der Mietvertragsdauer hinzugerechnet und entsprechend den vorgenannten Provisionssätzen berechnet. Mietfreie Zeiten finden keine Berücksichtigung. Bei Vereinbarung von Staffelmieten zählt die Durchschnittsmiete.

§3

Die in den §§ 1 und 2 genannten Provisionssätze enthalten die heute gesetzlich bestimmte Mehrwertsteuer. Sollte eine Änderung des Steuersatzes eintreten, so gilt der Steuersatz als vereinbart, der zum Zeitpunkt der Fälligkeit unserer Provisionsrechnung gültig ist.

§4

a) Die Maklerprovision ist verdient, sobald durch unsere Vermittlung bzw. aufgrund unseres Nachweises ein Vertrag zustande gekommen ist. Mitursächlichkeit genügt. Die Provision ist fällig und zahlbar bei Vertragsabschluss.

b) Der Provisionsanspruch bleibt auch bestehen, wenn der abgeschlossene Vertrag durch Eintritt einer auflösenden Bedingung erlischt oder aufgrund eines Rücktrittsvorbehaltes oder aus sonstigem Grund gegenstandslos oder nicht erfüllt wird.

c) Unser Provisionsanspruch wird nicht dadurch berührt, dass der Abschluss des Vertrages zu einem späteren Termin oder zu anderen Bedingungen erfolgt, sofern der vertraglich vereinbarte wirtschaftliche Erfolg nicht wesentlich von unserem Angebotsinhalt abweicht.

d) Sofern aufgrund unserer Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit Verhandlungsparteien direkte Verhandlung aufnehmen, ist auf unsere Tätigkeit Bezug zu nehmen. Der Inhalt der Verhandlungen ist uns unaufgefordert und unverzüglich mitzuteilen.

§5

Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil entgeltlich und uneingeschränkt tätig zu werden.

§6

a) Ein uns erteilter Alleinauftrag begründet für den Auftraggeber und uns ein besonderes Treueverhältnis. Demgemäß sind direkt an den Auftraggeber herantretende Interessenten unter Bezugnahme auf das bestehende Auftragsverhältnis stets und ausschließlich an uns zu verweisen. Insofern enthält sich der Auftraggeber der eigenen Abschlusstätigkeit.

b) Jeder Alleinauftrag ist nur für eine festzulegende bestimmte Frist erteilt; diese beträgt längstens 2 Jahre.

§ 7 Bei Vertragsabschluss hat der Auftraggeber uns auf Verlangen die Vertragspartei bekanntzugeben.

§8

Wir haben Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsabschluss. Der Termin ist uns rechtzeitig mitzuteilen. Wir haben Anspruch auf Erteilung einer Vertragsabschrift und aller sich darauf beziehenden Nebenabreden.

§9

Sollte ein uns erteilter Auftrag gegenstandslos geworden sein, so ist der Auftraggeber verpflichtet, uns hiervon unverzüglich schriftlich zu verständigen. Sofern er dies unterlässt, haben wir Anspruch auf Ersatz von nachträglichen Auslagen und Zeitaufwendungen.

§10

Wir haben Anspruch auf Maklerprovision, wenn anstelle des von uns angebotenen Geschäfts ein Ersatzgeschäft zustande kommt, das in seinem wirtschaftlichen Erfolg an die Stelle des ursprünglich bezweckten Geschäfts tritt, z.B. durch Enteignung, Umlegung, Zwangsversteigerung, Tausch oder Ausübung eines Vorrechtes.

§11

Vertragswidriges Verhalten unseres Auftraggebers berechtigt uns zum Ersatz für unsere sachlichen und zeitlichen Aufwendungen. Der Ersatz für den Zeitaufwand bemisst sich nach der Entschädigung von vereidigten Sachverständigen. Unsere Angebote erfolgen unter der Voraussetzung, dass der Empfänger das angebotene Objekt selbst erwerben oder nutzen will. Sie sind streng vertraulich. Jede unbefugte Weitergabe unserer Angebote an Dritte, auch Vollmacht- oder Auftraggeber des Interessenten, verpflichtet Sie in voller Höhe zur angeführten Provisionszahlung.

§12

Unsere Angebote erfolgen gemäß der uns vom Auftraggeber erteilten Auskünfte; sie sind freibleibend und unverbindlich. Sollten die von uns nachgewiesenen Objekte oder Personen bereits bekannt sein, so ist uns gegenüber unbedingt der schriftliche Nachweis innerhalb von 7 Tagen zu führen. Irrtum und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten. Schadenersatzansprüche sind uns gegenüber mit Ausnahme von vorsätzlichem und grob fahrlässigem Verhalten ausgeschlossen.

§13

a) Abweichungen von unseren „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ sind nur mit unserer schriftlichen Bestätigung wirksam.

b) Sollten Teile unserer Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

c) An die Stelle eventuell unwirksamer Bestimmungen treten sinngemäß die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist unser Firmensitz.

Stand: 1. Januar 2016