Das Bestellerprinzip – einfach erklärt

Das Bestellerprinzip – einfach erklärt
Wer sich mit dem Themenbereich Immobilien befasst, wird früher oder später auf den Begriff „Bestellerprinzip“ stoßen. Grundlegend geht es hierbei um den Gedanken, dass derjenige, der eine Leistung in Anspruch nimmt, also bestellt hat, diese auch bezahlen muss. Innerhalb des Immobiliengeschäfts ist damit konkret die Dienstleistung eines Maklers gemeint.
Seit dem 01.06.2015 gilt in Deutschland bei Vermietungen das Bestellerprinzip. Seit diesem Zeitpunkt regelt es auf rechtlicher Ebene verbindlich, wer den Makler zu bezahlen hat – nämlich ausschließlich der Auftraggeber, egal ob Mieter oder Vermieter. Die Maklerkosten auf den Vertragspartner umzulegen, ist illegal. Falls Ihnen Ihr zukünftiger Vermieter die Kosten für einen Makler berechnen will, können Sie dies ignorieren – es sei denn, Sie haben den Makler selbst mit der Wohnungssuche beauftragt. Im Mietrecht gilt: Wer bestellt, der zahlt.
Dieses Prinzip greift nun auch für den Verkauf oder Kauf von Immobilien, denn im Dezember 2020 trat ein neues Gesetz in Kraft, das die Zahlung der Maklerprovision bundesweit einheitlich regelt: Beauftragt der Verkäufer eines Einfamilienhauses oder einer Wohnung den Makler, muss er dann mindestens die Hälfte der Courtage tragen.
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